Jahreshauptversammlung Kerbe- und Brauchtumsgesellschaft Steinfischbach 2024 e.V.
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WannFreitag 29.05.2026 20:00 - 23:00
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OrtKuHa Steinfischbach
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Text
Die Kerbe- und Brauchtumsgesellschaft Steinfischbach 2024 e.V. lädt alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung ein.
Diese findet am 29. Mai um 20:00 Uhr in der KuHa Steinfischbach statt.
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Verlesung der Tagesodnung
- Ehrungen
- Bericht 1. Vorsitzender (A. Warnck)
- Bericht Jugendwarte (M.Lämmermann / D. Warnck)
- Bericht Kerbeborsch "Steini"
- Bericht Kassierer (J. Kühnel / M. Maurer)
- Bericht Kassenprüfer
- Aussprache über alle Berichte
- Entlastung des Vorstandes
- Neuwahlen
- Wahlleiter
- 1. Vorsitzender (Vorschlag des Vorstandes: A. Warnck)
- 2. Kassierer (Vorschlag des Vorstandes: M. Maurer)
- 1. Schriftwartin (Vorschlag des Vorstandes: D. Levy)
- 2. Jugendwartin (Vorschlag des Vorstandes: D. Warnck)
- PR-Beauftragte (Vorschlag des Vorstandes: S.Warnck)
- Satzungsänderung
- Arbeitsgruppen
- Helferfest am 27.06.2026
- Aktueller Stand Planung Kerb 2026
- Verschiedenes / Anträge von Mitgliedern
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Geplante Satzungsänderung:
Ergänzend: §9, Abs. 8
8. Das Finanzvermögen der Abteilung „Kerbeborsch Steini“ ist zum Ende eines jeden Geschäftsjahres (31.12.) auf maximal 2.000,00 € begrenzt.
Übersteigt das zum Stichtag vorhandene Guthaben diesen Betrag, ist der darüberhinausgehende Betrag bis spätestens 31.01. des Folgejahres auf das Konto des Hauptvereins zu übertragen.
Die Verwaltung und Kontrolle erfolgt durch den Vorstand im Rahmen der ordnungsgemäßen Kassenführung. In begründeten Fällen kann der Vorstand auf Antrag der Abteilung eine abweichende
Regelung beschließen.
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Begründung zur Satzungsänderung (Deckelung Abteilung „Kerbeborsch Steini“)
Die Abteilung „Kerbeborsch Steini“ ist ein wichtiger Bestandteil unseres Vereinslebens und trägt maßgeblich zur Durchführung unserer Veranstaltungen bei. Gleichzeitig liegt die organisatorische, rechtliche und finanzielle Gesamtverantwortung beim Hauptverein.
In der aktuellen Struktur besteht die Möglichkeit, dass innerhalb der Abteilung finanzielle Rücklagen entstehen, die über einen längeren Zeitraum nicht unmittelbar für den Vereinszweck eingesetzt werden. Dies führt zu einer Verschiebung von Mitteln innerhalb des Vereins, obwohl die Hauptlast der Finanzierung – insbesondere für Infrastruktur, Organisation und Risiken – vom Gesamtverein getragen wird.
Mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung soll daher eine klare und faire Regelung geschaffen werden:
- Die Abteilung behält weiterhin ausreichende finanzielle Mittel zur eigenständigen Arbeit und zur kurzfristigen Umsetzung von Maßnahmen.
- Gleichzeitig wird sichergestellt, dass darüberhinausgehende Mittel dem Gesamtverein zur Verfügung stehen und somit allen Mitgliedern und dem Vereinszweck zugutekommen.
- Die Regelung schafft Transparenz, verhindert unnötige Mittelansammlungen und stärkt die gemeinsame Verantwortung innerhalb des Vereins.
Ziel ist ausdrücklich keine Einschränkung der Abteilungsarbeit, sondern eine ausgewogene und solidarische Mittelverwendung im Sinne des gesamten Vereins.